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Ratgeber · Stand 26.10.2026

EKVK und Krankenversicherung im Ausland: was gedeckt ist – und was nicht

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC) auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte bzw. e-card bekommst du in EU, EWR, Schweiz und UK notwendige Behandlungen wie Einheimische. Rücktransport, Rettung und Privatärzte deckt sie aber nicht. Was für Versicherte in Deutschland und Österreich gilt – laut EU-Kommission, Bundesgesundheitsministerium und ÖGK, Stand 26.10.2026.

Keine medizinische Beratung. Diese Seite fasst allgemeine Informationen offizieller Stellen zusammen und ersetzt keine Beratung durch Ärztin, Arzt oder Apotheke. Welche Mittel und welche Menge für dich passen, hängt von Reiseziel, Gesundheitszustand und Alter ab. Im Notfall in der EU: 112.

Was die EKVK (EHIC) abdeckt

Die Karte ist kostenlos: In Deutschland steht sie auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte, in Österreich auf der Rückseite der e-card. Die EU-Kommission warnt vor betrügerischen Websites, die für die EKVK eine Gebühr verlangen.

Was die EKVK nicht abdeckt

Hinweis für Nicht-EU-Staatsangehörige: Laut Your Europe können Drittstaatsangehörige ihre EKVK in Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nicht nutzen (mit Ausnahmen); die ÖGK nennt für ihre Versicherten Dänemark und die Schweiz.

Gesetzlich versichert in Deutschland

Quelle: gesund.bund.de (Bundesgesundheitsministerium). Die DVKA bietet für viele Länder Urlauber-Merkblätter mit den Regeln vor Ort.

Versichert in Österreich

Warum eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll ist

Sowohl das deutsche Bundesgesundheitsministerium (gesund.bund.de) als auch die ÖGK und das Auswärtige Amt raten zu einer zusätzlichen Absicherung: Sie kann Zuzahlungen, Behandlungen bei Privatärzten, Rettung, Bergung und Rücktransport abdecken – und gilt auch in Ländern, in denen die EKVK nichts nützt, etwa in den USA oder vielen Ländern Asiens und Afrikas.

Auslandsreisekrankenversicherung: worauf achten?

Wir vergleichen hier derzeit keine Anbieter und empfehlen keinen bestimmten Tarif. Laut Bundesgesundheitsministerium (gesund.bund.de) und Auswärtigem Amt lohnt sich beim Vergleich vor allem der Blick auf diese Punkte:

Quellen

Geprüft am 26.10.2026. Allgemeine Information – keine medizinische Beratung, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deiner Krankenkasse bzw. deines Versicherers.

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Häufige Fragen

Wo gilt die Europäische Krankenversicherungskarte?

In den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Für Versicherte in Deutschland und Österreich gelten zusätzlich Abkommen, z. B. mit Serbien, Nordmazedonien und Montenegro (teils mit Umtausch in eine Anspruchsbescheinigung).

Zahlt die EKVK den Rücktransport nach Hause?

Nein. Rettung, Bergung und Rücktransport sind laut EU-Kommission und Bundesgesundheitsministerium nicht abgedeckt. Dafür braucht es eine private Auslandsreisekrankenversicherung.

Gilt die EKVK beim Privatarzt?

Nein. Sie wird nur im staatlichen bzw. gesetzlichen System akzeptiert. Beim Privatarzt zahlst du zunächst selbst; ob und wie viel deine Krankenkasse danach erstattet, hängt von ihren Regeln ab – oft nur ein Teil oder nichts.

Kostet die EKVK etwas?

Nein. Sie steht kostenlos auf der Rückseite der Gesundheitskarte (Deutschland) bzw. der e-card (Österreich). Die EU-Kommission warnt vor Websites, die dafür Geld verlangen.

Brauche ich trotz EKVK eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Bundesgesundheitsministerium, ÖGK und Auswärtiges Amt empfehlen sie, weil sie Lücken wie Rücktransport, Zuzahlungen und Privatbehandlungen schließen kann und auch außerhalb Europas gilt. Das ist keine Versicherungsberatung – vergleiche die Bedingungen selbst.