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Ratgeber · Stand 26.10.2026EKVK und Krankenversicherung im Ausland: was gedeckt ist – und was nicht
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC) auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte bzw. e-card bekommst du in EU, EWR, Schweiz und UK notwendige Behandlungen wie Einheimische. Rücktransport, Rettung und Privatärzte deckt sie aber nicht. Was für Versicherte in Deutschland und Österreich gilt – laut EU-Kommission, Bundesgesundheitsministerium und ÖGK, Stand 26.10.2026.
Was die EKVK (EHIC) abdeckt
- Medizinisch notwendige Behandlung, die nicht bis zur Rückkehr warten kann – bei einem vorübergehenden Aufenthalt (Urlaub, Dienstreise, Studium).
- Zu denselben Bedingungen und Kosten wie für Versicherte im Gastland. Das kann kostenlos sein, aber auch Zuzahlungen oder Selbstbehalte bedeuten.
- Nur bei Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern des staatlichen bzw. gesetzlichen Systems (in Österreich: „Vertragsärzte und Vertragskrankenanstalten“).
- Gültig in den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (EU-Kommission).
Die Karte ist kostenlos: In Deutschland steht sie auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte, in Österreich auf der Rückseite der e-card. Die EU-Kommission warnt vor betrügerischen Websites, die für die EKVK eine Gebühr verlangen.
Was die EKVK nicht abdeckt
- Rettung und Rücktransport ins Heimatland – laut EU-Kommission ist die EKVK kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Your Europe nennt als Beispiel eine Bergrettung nach einem Skiunfall.
- Behandlung bei Privatärzten und in Privatkliniken: Dort musst du in der Regel selbst zahlen. Laut gesund.bund.de übernimmt die Krankenkasse meist nur Kosten für Behandlungen im öffentlichen System – Hotel-Empfehlungen führen oft zu Privatpraxen.
- Geplante Behandlungen, für die du eigens ins Ausland reist.
- Zuzahlungen und Selbstbehalte des Gastlands – die musst du auch mit Karte tragen.
- Wer seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt, braucht statt der EKVK z. B. das Formular S1 bzw. eine Versicherung vor Ort.
Hinweis für Nicht-EU-Staatsangehörige: Laut Your Europe können Drittstaatsangehörige ihre EKVK in Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nicht nutzen (mit Ausnahmen); die ÖGK nennt für ihre Versicherten Dänemark und die Schweiz.
Gesetzlich versichert in Deutschland
- EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro und Großbritannien: Die Krankenkasse übernimmt die Leistungen, auf die gesetzlich Versicherte im jeweiligen Land Anspruch haben – Zuzahlungen sind möglich.
- Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina: vor der Reise einen Auslandskrankenschein bei der Krankenkasse anfordern. In der Türkei sind nur Leistungen inbegriffen, die medizinisch binnen 24 Stunden erfolgen müssen.
- Andere Länder, etwa USA, Kanada oder Australien: Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich in der Regel nicht an den Kosten.
- Rettungs- und Bergungskosten sowie der Rücktransport nach Deutschland sind im gesetzlichen Schutz nicht enthalten.
- Privat Versicherte: Der Schutz im Ausland hängt vom Tarif ab; außerhalb Europas ist er laut gesund.bund.de meist auf ein bis drei Monate pro Jahr begrenzt.
Quelle: gesund.bund.de (Bundesgesundheitsministerium). Die DVKA bietet für viele Länder Urlauber-Merkblätter mit den Regeln vor Ort.
Versichert in Österreich
- Die EKVK auf der Rückseite der e-card gilt laut Sozialversicherung in EU- und EWR-Staaten, der Schweiz, Großbritannien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina. In Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina musst du sie beim örtlichen Träger in eine Anspruchsbescheinigung umtauschen.
- Nur Sterne auf der Rückseite oder abgelaufen? Dann vor der Reise bei der ÖGK eine provisorische Ersatzbescheinigung (Urlaubskrankenschein) beantragen – mit ID Austria auch online oder in der Meine-ÖGK-App, kostenlos.
- Privatarzt oder Privatspital ohne Vertrag: zuerst selbst zahlen, detaillierte Rechnung mit Diagnose (wenn möglich auf Deutsch oder Englisch) aufbewahren und Kostenerstattung beantragen.
- In Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen zahlst du zunächst selbst; nach den Grundsätzen der Wahlarzthilfe werden bis zu 80 % dessen erstattet, was ein Vertragsarzt in Österreich gekostet hätte (oesterreich.gv.at).
- Die ÖGK empfiehlt zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung, die auch Transportkosten (z. B. den Heimtransport nach Österreich) und Freizeitunfälle umfasst und vor hohen Selbstbehalten schützt.
Warum eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll ist
Sowohl das deutsche Bundesgesundheitsministerium (gesund.bund.de) als auch die ÖGK und das Auswärtige Amt raten zu einer zusätzlichen Absicherung: Sie kann Zuzahlungen, Behandlungen bei Privatärzten, Rettung, Bergung und Rücktransport abdecken – und gilt auch in Ländern, in denen die EKVK nichts nützt, etwa in den USA oder vielen Ländern Asiens und Afrikas.
Auslandsreisekrankenversicherung: worauf achten?
Wir vergleichen hier derzeit keine Anbieter und empfehlen keinen bestimmten Tarif. Laut Bundesgesundheitsministerium (gesund.bund.de) und Auswärtigem Amt lohnt sich beim Vergleich vor allem der Blick auf diese Punkte:
- Rücktransport: Wird er schon übernommen, wenn er „medizinisch sinnvoll“ ist, oder erst bei medizinischer Notwendigkeit? Das Auswärtige Amt rät, sich das gegebenenfalls schriftlich bestätigen zu lassen.
- Rettungs- und Bergungskosten, z. B. beim Wintersport.
- Selbstbeteiligung: Musst du im Krankheitsfall einen Teil der Kosten selbst tragen?
- Geltungsbereich und maximale Reisedauer – vor allem für Reisen außerhalb Europas.
- Laufzeit und Bindung: Manche Krankenkassen bieten Verträge über Kooperationspartner an; laut gesund.bund.de bist du dann oft für die Vertragsdauer an die Kasse gebunden.
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Quellen
Geprüft am 26.10.2026. Allgemeine Information – keine medizinische Beratung, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deiner Krankenkasse bzw. deines Versicherers.
- Your Europe (EU-Kommission): Gesundheitsversorgung bei vorübergehendem Aufenthalt (2026-10-26)
- EU-Kommission: Europäische Krankenversicherungskarte (Englisch) (2026-10-26)
- gesund.bund.de (Bundesgesundheitsministerium): Krank im Ausland (2026-10-26)
- DVKA (GKV-Spitzenverband): Merkblätter für Urlauber (2026-10-26)
- ÖGK: Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) (2026-10-26)
- Sozialversicherung.at: Europäische Krankenversicherungskarte (2026-10-26)
- oesterreich.gv.at: Arztbesuch in allen anderen Ländern (2026-10-26)
- Auswärtiges Amt: Reisekranken- und Rückholversicherung (2026-10-26)
Häufige Fragen
Wo gilt die Europäische Krankenversicherungskarte?
In den 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Für Versicherte in Deutschland und Österreich gelten zusätzlich Abkommen, z. B. mit Serbien, Nordmazedonien und Montenegro (teils mit Umtausch in eine Anspruchsbescheinigung).
Zahlt die EKVK den Rücktransport nach Hause?
Nein. Rettung, Bergung und Rücktransport sind laut EU-Kommission und Bundesgesundheitsministerium nicht abgedeckt. Dafür braucht es eine private Auslandsreisekrankenversicherung.
Gilt die EKVK beim Privatarzt?
Nein. Sie wird nur im staatlichen bzw. gesetzlichen System akzeptiert. Beim Privatarzt zahlst du zunächst selbst; ob und wie viel deine Krankenkasse danach erstattet, hängt von ihren Regeln ab – oft nur ein Teil oder nichts.
Kostet die EKVK etwas?
Nein. Sie steht kostenlos auf der Rückseite der Gesundheitskarte (Deutschland) bzw. der e-card (Österreich). Die EU-Kommission warnt vor Websites, die dafür Geld verlangen.
Brauche ich trotz EKVK eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Bundesgesundheitsministerium, ÖGK und Auswärtiges Amt empfehlen sie, weil sie Lücken wie Rücktransport, Zuzahlungen und Privatbehandlungen schließen kann und auch außerhalb Europas gilt. Das ist keine Versicherungsberatung – vergleiche die Bedingungen selbst.