Start · Ratgeber · Flugverspätung: Entschädigung (EU261)

Ratgeber · Stand 22.10.2026

Flugverspätung Entschädigung (EU261): was Fluggästen aus Österreich zusteht

Kommt dein Flug drei Stunden oder später am Endziel an, wird er kurzfristig annulliert oder wirst du wegen Überbuchung nicht befördert, zahlt die Airline nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 pauschal 250, 400 oder 600 € pro Person – abhängig von der Flugstrecke, nicht vom Ticketpreis. Hier stehen die Beträge laut EU-Kommission (Stand 22.10.2026), ein Rechner, Beispiele ab Wien und wie du den Anspruch aus Österreich durchsetzt.

Wie viel? Entschädigung bei Verspätung am Ziel

FlugstreckeVerspätung am EndzielBetrag pro Person
bis 1.500 kmab 3 Stunden250 €
über 1.500 km innerhalb der EUab 3 Stunden400 €
1.500–3.500 km (übrige Flüge)ab 3 Stunden400 €
über 3.500 km (EU ↔ Nicht-EU)3 bis unter 4 Stunden300 €
über 3.500 km (EU ↔ Nicht-EU)ab 4 Stunden600 €

Dieselben Beträge (250/400/600 €) gelten bei Annullierung, wenn du weniger als 14 Tage vorher informiert wurdest, und bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Bietet die Airline eine Ersatzbeförderung an und kommst du nur wenig später an, kann sie um 50 % kürzen (125/200/300 €).

Quelle: Your Europe (EU-Kommission): Fluggastrechte (22.10.2026)

Gilt EU261 für meinen Flug?

Beispiele ab Wien

Luftlinie (Großkreis) zwischen den Flughafen-Koordinaten, gerundet; die Airline rechnet ebenfalls mit der Großkreisentfernung. Betrag bei 4 Stunden Verspätung am Ziel.

Wien nachEntfernungInnerhalb der EU?Betrag
Rom (FCO)780 kmja250 €
London-Heathrow (LHR)1.275 kmnein250 €
Palma de Mallorca (PMI)1.458 kmja250 €
Heraklion, Kreta (HER)1.587 kmja400 €
Antalya (AYT)1.702 kmnein400 €
Lissabon (LIS)2.305 kmja400 €
Hurghada (HRG)2.764 kmnein400 €
Teneriffa Süd (TFS)3.613 kmja400 €
Dubai (DXB)4.223 kmnein600 €
New York JFK6.805 kmnein600 €
Bangkok (BKK)8.451 kmnein600 €

Teneriffa liegt über 3.500 km entfernt, gehört aber zur EU – deshalb bleibt es bei 400 €. Dubai und New York bringen 600 € erst ab 4 Stunden Verspätung, bei 3 bis 4 Stunden sind es 300 €.

Wann zahlt die Airline nicht?

Bei außergewöhnlichen Umständen, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Die EU-Kommission nennt als Beispiele Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements, politische Instabilität, Unwetter und Sicherheitsrisiken. Nicht darunter fallen laut EU-Kommission die meisten technischen Probleme und Streiks des eigenen Airline-Personals. Die Airline muss die Umstände nachweisen (z. B. mit Logbuch-Auszügen). Auch dann bleiben dir Betreuungsleistungen – Mahlzeiten, Getränke, bei Übernachtung Hotel und Transfer – und die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzflug.

So forderst du die Entschädigung – kostenlos oder mit Dienstleister

  1. Belege sichern: Bordkarte, Buchungsbestätigung, tatsächliche Ankunftszeit (Foto der Anzeigetafel, App), Quittungen für Essen, Hotel, Taxi.
  2. Direkt bei der Airline fordern, die den Flug durchgeführt hat – über ihr Beschwerdeformular. Die apf stellt dafür einen Musterbrief bereit.
  3. Laut apf hat die Airline sechs Wochen Zeit für eine Antwort. Keine Antwort oder abgelehnt? Dann kostenlos einen Schlichtungsantrag bei der apf (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte) stellen – sie hilft laut eigener Angabe „kostenlos und provisionsfrei“.
  4. Oder einen Fluggastrechte-Dienst wie AirHelp oder Compensair beauftragen: Er übernimmt den Schriftverkehr und weitere Schritte, behält im Erfolgsfall aber einen Teil der Entschädigung. Gebühr vor dem Auftrag lesen.

Anspruch von einem Dienstleister prüfen lassen

AirHelp

Fluggastrechte-Dienst: prüft deinen Flug und setzt den EU261-Anspruch für dich durch. Behält eine Gebühr von der Auszahlung – Gebühr vor dem Auftrag lesen. Direkt bei der Airline fordern ist kostenlos.

Flug bei AirHelp prüfen
Compensair

Fluggastrechte-Dienst für verspätete, annullierte und überbuchte Flüge. Behält eine Gebühr von der Auszahlung – Gebühr vor dem Auftrag lesen. Direkt bei der Airline fordern ist kostenlos.

Flug bei Compensair prüfen

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Transparenz: TripUtils erhält über das Partnernetzwerk Travelpayouts eine Provision, wenn du AirHelp oder Compensair über diese Links beauftragst. Gebühren und Erfolgsquoten der Dienste haben wir nicht geprüft; der kostenlose Weg über Airline und apf steht dir immer offen.

Neufassung der Fluggastrechte

Parlament und Rat haben sich im Juni 2026 auf eine Überarbeitung geeinigt. Laut EU-Kommission bleiben die Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung und die Beträge 250/400/600 € erhalten; neu ist u. a., dass Airlines Fluggäste bei Störungen innerhalb von 96 Stunden über ihre Rechte informieren müssen. Die neuen Regeln gelten 12 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt – bis dahin gilt die bisherige Verordnung.

Quellen

Geprüft am angegebenen Datum. Preise ändern sich; maßgeblich ist die Anbieterseite.

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Häufige Fragen

Ab wann gibt es Entschädigung bei Flugverspätung?

Ab 3 Stunden Verspätung bei Ankunft am Endziel (nicht beim Abflug), sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Grundlage: Art. 7 VO (EG) 261/2004 und das EuGH-Urteil Sturgeon (laut apf).

Wie viel Entschädigung gibt es?

250 € bis 1.500 km; 400 € über 1.500 km innerhalb der EU und für andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km; 600 € über 3.500 km (ab 4 Stunden Verspätung; bei 3 bis unter 4 Stunden 300 €). Pro Person.

Gilt das auch für Flüge mit Turkish Airlines, Emirates & Co.?

Ja, wenn der Flug in der EU (bzw. Island, Norwegen, Schweiz) startet – egal welche Airline. Für Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU nur, wenn eine EU-Airline den Flug durchführt.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Laut EU-Kommission z. B. Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements, politische Instabilität, Unwetter und Sicherheitsrisiken. Die meisten technischen Probleme und Streiks des eigenen Airline-Personals zählen nicht dazu. Die Airline muss die Umstände nachweisen.

Brauche ich ein Fluggastrechte-Portal wie AirHelp?

Nein. Du kannst direkt bei der Airline fordern und, wenn sie nicht zahlt, kostenlos die apf einschalten. Ein Portal nimmt dir die Arbeit ab, behält aber im Erfolgsfall eine Gebühr.

Ändert sich EU261 bald?

Laut EU-Kommission (Juni 2026) bleiben die 3-Stunden-Schwelle und die Beträge 250/400/600 € in der Neufassung erhalten; die neuen Regeln gelten 12 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt. Bis dahin gilt die bisherige Fassung.