Start · Ratgeber · Flugverspätung: Entschädigung (EU261)
Ratgeber · Stand 22.10.2026Flugverspätung Entschädigung (EU261): was Fluggästen aus Österreich zusteht
Kommt dein Flug drei Stunden oder später am Endziel an, wird er kurzfristig annulliert oder wirst du wegen Überbuchung nicht befördert, zahlt die Airline nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 pauschal 250, 400 oder 600 € pro Person – abhängig von der Flugstrecke, nicht vom Ticketpreis. Hier stehen die Beträge laut EU-Kommission (Stand 22.10.2026), ein Rechner, Beispiele ab Wien und wie du den Anspruch aus Österreich durchsetzt.
Wie viel? Entschädigung bei Verspätung am Ziel
| Flugstrecke | Verspätung am Endziel | Betrag pro Person |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | ab 3 Stunden | 250 € |
| über 1.500 km innerhalb der EU | ab 3 Stunden | 400 € |
| 1.500–3.500 km (übrige Flüge) | ab 3 Stunden | 400 € |
| über 3.500 km (EU ↔ Nicht-EU) | 3 bis unter 4 Stunden | 300 € |
| über 3.500 km (EU ↔ Nicht-EU) | ab 4 Stunden | 600 € |
Dieselben Beträge (250/400/600 €) gelten bei Annullierung, wenn du weniger als 14 Tage vorher informiert wurdest, und bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Bietet die Airline eine Ersatzbeförderung an und kommst du nur wenig später an, kann sie um 50 % kürzen (125/200/300 €).
Quelle: Your Europe (EU-Kommission): Fluggastrechte (22.10.2026)
Gilt EU261 für meinen Flug?
- Flug innerhalb der EU – mit jeder Airline.
- Abflug in der EU in ein Nicht-EU-Land (z. B. Wien–Antalya, Wien–Dubai) – mit jeder Airline.
- Ankunft in der EU aus einem Nicht-EU-Land (z. B. Antalya–Wien) – nur mit einer EU-Airline.
- Island, Norwegen und die Schweiz zählen dazu, ebenso z. B. Kanaren, Madeira und Azoren.
- Nicht, wenn du für dieselbe Reise schon nach dem Recht eines Nicht-EU-Staats entschädigt wurdest.
Beispiele ab Wien
Luftlinie (Großkreis) zwischen den Flughafen-Koordinaten, gerundet; die Airline rechnet ebenfalls mit der Großkreisentfernung. Betrag bei 4 Stunden Verspätung am Ziel.
| Wien nach | Entfernung | Innerhalb der EU? | Betrag |
|---|---|---|---|
| Rom (FCO) | 780 km | ja | 250 € |
| London-Heathrow (LHR) | 1.275 km | nein | 250 € |
| Palma de Mallorca (PMI) | 1.458 km | ja | 250 € |
| Heraklion, Kreta (HER) | 1.587 km | ja | 400 € |
| Antalya (AYT) | 1.702 km | nein | 400 € |
| Lissabon (LIS) | 2.305 km | ja | 400 € |
| Hurghada (HRG) | 2.764 km | nein | 400 € |
| Teneriffa Süd (TFS) | 3.613 km | ja | 400 € |
| Dubai (DXB) | 4.223 km | nein | 600 € |
| New York JFK | 6.805 km | nein | 600 € |
| Bangkok (BKK) | 8.451 km | nein | 600 € |
Teneriffa liegt über 3.500 km entfernt, gehört aber zur EU – deshalb bleibt es bei 400 €. Dubai und New York bringen 600 € erst ab 4 Stunden Verspätung, bei 3 bis 4 Stunden sind es 300 €.
Wann zahlt die Airline nicht?
Bei außergewöhnlichen Umständen, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Die EU-Kommission nennt als Beispiele Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements, politische Instabilität, Unwetter und Sicherheitsrisiken. Nicht darunter fallen laut EU-Kommission die meisten technischen Probleme und Streiks des eigenen Airline-Personals. Die Airline muss die Umstände nachweisen (z. B. mit Logbuch-Auszügen). Auch dann bleiben dir Betreuungsleistungen – Mahlzeiten, Getränke, bei Übernachtung Hotel und Transfer – und die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzflug.
So forderst du die Entschädigung – kostenlos oder mit Dienstleister
- Belege sichern: Bordkarte, Buchungsbestätigung, tatsächliche Ankunftszeit (Foto der Anzeigetafel, App), Quittungen für Essen, Hotel, Taxi.
- Direkt bei der Airline fordern, die den Flug durchgeführt hat – über ihr Beschwerdeformular. Die apf stellt dafür einen Musterbrief bereit.
- Laut apf hat die Airline sechs Wochen Zeit für eine Antwort. Keine Antwort oder abgelehnt? Dann kostenlos einen Schlichtungsantrag bei der apf (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte) stellen – sie hilft laut eigener Angabe „kostenlos und provisionsfrei“.
- Oder einen Fluggastrechte-Dienst wie AirHelp oder Compensair beauftragen: Er übernimmt den Schriftverkehr und weitere Schritte, behält im Erfolgsfall aber einen Teil der Entschädigung. Gebühr vor dem Auftrag lesen.
Anspruch von einem Dienstleister prüfen lassen
Fluggastrechte-Dienst: prüft deinen Flug und setzt den EU261-Anspruch für dich durch. Behält eine Gebühr von der Auszahlung – Gebühr vor dem Auftrag lesen. Direkt bei der Airline fordern ist kostenlos.
Fluggastrechte-Dienst für verspätete, annullierte und überbuchte Flüge. Behält eine Gebühr von der Auszahlung – Gebühr vor dem Auftrag lesen. Direkt bei der Airline fordern ist kostenlos.
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Transparenz: TripUtils erhält über das Partnernetzwerk Travelpayouts eine Provision, wenn du AirHelp oder Compensair über diese Links beauftragst. Gebühren und Erfolgsquoten der Dienste haben wir nicht geprüft; der kostenlose Weg über Airline und apf steht dir immer offen.
Neufassung der Fluggastrechte
Parlament und Rat haben sich im Juni 2026 auf eine Überarbeitung geeinigt. Laut EU-Kommission bleiben die Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung und die Beträge 250/400/600 € erhalten; neu ist u. a., dass Airlines Fluggäste bei Störungen innerhalb von 96 Stunden über ihre Rechte informieren müssen. Die neuen Regeln gelten 12 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt – bis dahin gilt die bisherige Verordnung.
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Quellen
Geprüft am angegebenen Datum. Preise ändern sich; maßgeblich ist die Anbieterseite.
- Your Europe (EU-Kommission): Fluggastrechte (2026-10-22)
- apf: Fluggastrechte allgemein (kostenlose Schlichtung) (2026-10-22)
- apf: Flugverspätung (2026-10-22)
- apf: Fristen Flug (2026-10-22)
- EU-Kommission: Einigung zur Überarbeitung der Fluggastrechte (15.06.2026) (2026-10-22)
Häufige Fragen
Ab wann gibt es Entschädigung bei Flugverspätung?
Ab 3 Stunden Verspätung bei Ankunft am Endziel (nicht beim Abflug), sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Grundlage: Art. 7 VO (EG) 261/2004 und das EuGH-Urteil Sturgeon (laut apf).
Wie viel Entschädigung gibt es?
250 € bis 1.500 km; 400 € über 1.500 km innerhalb der EU und für andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km; 600 € über 3.500 km (ab 4 Stunden Verspätung; bei 3 bis unter 4 Stunden 300 €). Pro Person.
Gilt das auch für Flüge mit Turkish Airlines, Emirates & Co.?
Ja, wenn der Flug in der EU (bzw. Island, Norwegen, Schweiz) startet – egal welche Airline. Für Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU nur, wenn eine EU-Airline den Flug durchführt.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Laut EU-Kommission z. B. Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements, politische Instabilität, Unwetter und Sicherheitsrisiken. Die meisten technischen Probleme und Streiks des eigenen Airline-Personals zählen nicht dazu. Die Airline muss die Umstände nachweisen.
Brauche ich ein Fluggastrechte-Portal wie AirHelp?
Nein. Du kannst direkt bei der Airline fordern und, wenn sie nicht zahlt, kostenlos die apf einschalten. Ein Portal nimmt dir die Arbeit ab, behält aber im Erfolgsfall eine Gebühr.
Ändert sich EU261 bald?
Laut EU-Kommission (Juni 2026) bleiben die 3-Stunden-Schwelle und die Beträge 250/400/600 € in der Neufassung erhalten; die neuen Regeln gelten 12 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt. Bis dahin gilt die bisherige Fassung.