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Ratgeber · Stand 26.10.2026Überbuchung und Nichtbeförderung: deine Rechte und 250–600 €
Wirst du trotz gültigem Ticket und rechtzeitigem Erscheinen gegen deinen Willen nicht befördert – meist wegen Überbuchung –, stehen dir nach der Verordnung (EG) 261/2004 eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 €, Ersatzflug oder Erstattung und Betreuung zu. Hier die Regeln laut EU-Kommission und apf, Stand 26.10.2026.
Wann gilt das?
- Du hast eine bestätigte Buchung und gültige Reisedokumente.
- Du warst rechtzeitig beim Check-in bzw. am Gate.
- Die Beförderung wird dir gegen deinen Willen verweigert – meist wegen Überbuchung, laut EU-Kommission auch aus betrieblichen Gründen.
Das steht dir zu
- Ausgleichszahlung von 250 bis 600 € (Tabelle unten).
- Wahl zwischen Erstattung des Tickets und alternativer Beförderung zum Ziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt (oder später nach Wunsch).
- Betreuung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit: Snacks, Mahlzeiten, Getränke, bei Bedarf Hotel und Transfer.
| Flugstrecke (Großkreis, erster Abflug bis Endziel) | Ausgleich pro Person |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| innerhalb der EU über 1.500 km | 400 € |
| andere Flüge 1.500–3.500 km | 400 € |
| andere Flüge über 3.500 km | 600 € |
Freiwillige, die ihren Platz aufgeben, vereinbaren mit der Airline eine Gegenleistung, zum Beispiel Gutscheine oder Bonusmeilen. Laut apf können solche Angebote höher sein als die Barzahlung – prüfe vorher, was du genau bekommst.
Wann gibt es nichts?
Bei vertretbaren Gründen für die Nichtbeförderung: Du warst zu spät beim Check-in oder am Gate, Reisepass oder Ausweis fehlt oder ist ungültig, eine ansteckende Krankheit wurde festgestellt, oder die Sicherheit ist gefährdet (z. B. durch stark alkoholisierte Personen).
Herabstufung (Downgrade)
Wirst du in eine niedrigere Klasse gesetzt, bekommst du laut EU-Kommission einen Teil des Ticketpreises für diesen Flug zurück: 30 % bis 1.500 km, 50 % bei EU-Flügen über 1.500 km und anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 km, 75 % bei allen übrigen Flügen. Die Erstattung soll innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Bei einem Upgrade darf die Airline keinen Aufpreis verlangen.
So forderst du dein Geld – kostenlos oder mit Dienstleister
- Belege sichern: Buchungsbestätigung, Bordkarte, die Nachricht der Airline (mit Datum), Quittungen für Essen, Hotel und Transfer.
- Bei der Airline fordern, die den Flug durchführen sollte. Die apf stellt dafür Musterbriefe bereit.
- Keine Antwort oder abgelehnt? Dann kostenlos einen Schlichtungsantrag bei der apf (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte) stellen.
- Oder einen Fluggastrechte-Dienst wie AirHelp oder Compensair beauftragen. Er übernimmt den Schriftverkehr, behält im Erfolgsfall aber einen Teil der Entschädigung. Gebühr vor dem Auftrag lesen.
Anspruch von einem Dienstleister prüfen lassen
Fluggastrechte-Dienst: prüft deinen Flug und setzt den EU261-Anspruch für dich durch. Behält eine Gebühr von der Auszahlung – Gebühr vor dem Auftrag lesen. Direkt bei der Airline fordern ist kostenlos.
Fluggastrechte-Dienst für verspätete, annullierte und überbuchte Flüge. Behält eine Gebühr von der Auszahlung – Gebühr vor dem Auftrag lesen. Direkt bei der Airline fordern ist kostenlos.
Manche Links können Affiliate-Links sein. Provisionen ändern die Rechenergebnisse nicht. Siehe den Affiliate-Hinweis. Affiliate-Hinweis.
Transparenz: TripUtils erhält über das Partnernetzwerk Travelpayouts eine Provision, wenn du AirHelp oder Compensair über diese Links beauftragst. Gebühren und Erfolgsquoten haben wir nicht geprüft; der kostenlose Weg über Airline und apf steht dir immer offen. Affiliate-Hinweis
Flugverspätung: Entschädigung und RechnerFlug annulliert: RechteHandgepäck-Rechner
Quellen
Geprüft am 26.10.2026. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) 261/2004; das ist keine Rechtsberatung.
- Your Europe (EU-Kommission): Fluggastrechte (2026-10-26)
- apf: Nichtbeförderung und Überbuchung (2026-10-26)
- apf: Musterbriefe für die Fluglinie (2026-10-26)
- apf: Schlichtungsantrag Flug (2026-10-26)
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich bei Überbuchung?
250 € bis 1.500 km, 400 € über 1.500 km innerhalb der EU und für andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km, 600 € über 3.500 km – pro Person.
Soll ich freiwillig auf meinen Platz verzichten?
Das ist deine Entscheidung. Freiwillige vereinbaren mit der Airline eine Gegenleistung, etwa Gutscheine oder Bonusmeilen; laut apf können diese höher ausfallen als die Barzahlung. Lies das Angebot genau, bevor du zustimmst.
Wann darf die Airline mich ohne Entschädigung abweisen?
Bei vertretbaren Gründen: zu spät am Check-in oder Gate, fehlende oder ungültige Reisedokumente, eine ansteckende Krankheit oder eine Gefährdung der Sicherheit, z. B. durch stark alkoholisierte Personen.
Was gilt bei einer Herabstufung in eine niedrigere Klasse?
Laut EU-Kommission bekommst du 30 % (bis 1.500 km), 50 % (EU-Flüge über 1.500 km und andere Flüge 1.500–3.500 km) oder 75 % (alle übrigen) des Ticketpreises für diesen Flug zurück, zahlbar innerhalb von 7 Tagen.