Start · Ratgeber · Flug annulliert: Rechte

Ratgeber · Stand 26.10.2026

Flug annulliert: deine Rechte und bis zu 600 € Entschädigung

Wird dein Flug annulliert, hast du nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzflug, Anspruch auf Betreuung und – wenn die Airline dich zu spät informiert hat – auf 250, 400 oder 600 € pro Person. Hier stehen die Regeln laut EU-Kommission und apf, Stand 26.10.2026.

Was zählt als Annullierung?

Quelle: Your Europe (EU-Kommission). Deine eigene Stornierung ist laut apf keine Annullierung.

Deine Wahl: Erstattung oder Ersatzflug

Wartest du auf den Ersatzflug, muss die Airline Snacks und Erfrischungen anbieten und eine kostenlose Kontaktaufnahme ermöglichen; Hotel und Transfer je nach Wartezeit. Die apf rät: zuerst die Airline kontaktieren, bevor du selbst buchst, und alle Belege aufheben.

Ausgleichszahlung: 250, 400 oder 600 €

Flugstrecke (Großkreis, erster Abflug bis Endziel)Ausgleich pro Person
bis 1.500 km250 €
innerhalb der EU über 1.500 km400 €
andere Flüge 1.500–3.500 km400 €
andere Flüge über 3.500 km600 €

Kein Anspruch besteht, wenn du nachweislich

Kommt der angebotene Ersatzflug höchstens 2 Stunden (bis 1.500 km), 3 Stunden (EU-Flüge über 1.500 km, andere Flüge 1.500–3.500 km) oder 4 Stunden (über 3.500 km) nach der planmäßigen Ankunft an, darf die Airline die Zahlung um 50 % kürzen. Bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen – etwa Unwetter, politische Instabilität, Streik des Flughafen- oder Sicherheitspersonals oder Entscheidungen der Flugsicherung – entfällt sie; Erstattung oder Ersatzflug und Betreuung bleiben dir aber immer.

So forderst du dein Geld – kostenlos oder mit Dienstleister

  1. Belege sichern: Buchungsbestätigung, Bordkarte, die Nachricht der Airline (mit Datum), Quittungen für Essen, Hotel und Transfer.
  2. Bei der Airline fordern, die den Flug durchführen sollte. Die apf stellt dafür Musterbriefe bereit.
  3. Keine Antwort oder abgelehnt? Dann kostenlos einen Schlichtungsantrag bei der apf (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte) stellen.
  4. Oder einen Fluggastrechte-Dienst wie AirHelp oder Compensair beauftragen. Er übernimmt den Schriftverkehr, behält im Erfolgsfall aber einen Teil der Entschädigung. Gebühr vor dem Auftrag lesen.

Anspruch von einem Dienstleister prüfen lassen

AirHelp

Fluggastrechte-Dienst: prüft deinen Flug und setzt den EU261-Anspruch für dich durch. Behält eine Gebühr von der Auszahlung – Gebühr vor dem Auftrag lesen. Direkt bei der Airline fordern ist kostenlos.

Flug bei AirHelp prüfen
Compensair

Fluggastrechte-Dienst für verspätete, annullierte und überbuchte Flüge. Behält eine Gebühr von der Auszahlung – Gebühr vor dem Auftrag lesen. Direkt bei der Airline fordern ist kostenlos.

Flug bei Compensair prüfen

Manche Links können Affiliate-Links sein. Provisionen ändern die Rechenergebnisse nicht. Siehe den Affiliate-Hinweis. Affiliate-Hinweis.

Transparenz: TripUtils erhält über das Partnernetzwerk Travelpayouts eine Provision, wenn du AirHelp oder Compensair über diese Links beauftragst. Gebühren und Erfolgsquoten haben wir nicht geprüft; der kostenlose Weg über Airline und apf steht dir immer offen. Affiliate-Hinweis

Quellen

Geprüft am 26.10.2026. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) 261/2004; das ist keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Wie viel Entschädigung gibt es bei einer Flugannullierung?

250 € bis 1.500 km, 400 € über 1.500 km innerhalb der EU und für andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km, 600 € über 3.500 km. Bei einem Ersatzflug mit nur geringer Ankunftsverspätung kann der Betrag um 50 % gekürzt werden.

Wann gibt es keine Entschädigung?

Wenn du mindestens 14 Tage vor Abflug informiert wurdest, wenn ein passender Ersatzflug angeboten wurde (7–14 Tage vorher: max. 2 Stunden früher ab, max. 4 Stunden später an; unter 7 Tagen: max. 1 Stunde früher ab, max. 2 Stunden später an) oder bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen.

Ist meine eigene Stornierung eine Annullierung?

Nein. Laut apf ist die Stornierung durch den Fluggast selbst keine Annullierung im Sinne der Verordnung.

Wer muss beweisen, wann ich informiert wurde?

Die Airline. Laut EU-Kommission muss sie nachweisen, ob und wann du persönlich über die Annullierung informiert wurdest.