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Ratgeber · Stand 26.10.2026Flug annulliert: deine Rechte und bis zu 600 € Entschädigung
Wird dein Flug annulliert, hast du nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzflug, Anspruch auf Betreuung und – wenn die Airline dich zu spät informiert hat – auf 250, 400 oder 600 € pro Person. Hier stehen die Regeln laut EU-Kommission und apf, Stand 26.10.2026.
Was zählt als Annullierung?
- Der geplante Flug findet nicht statt und du wirst auf einen anderen Linienflug umgebucht.
- Der Abflug wird um mehr als 1 Stunde vorverlegt.
- Das Flugzeug startet, muss aber zum Abflughafen zurück, und du wirst auf einen anderen Flug gebracht.
- Du landest nicht am gebuchten Endziel – außer du hast eine Umleitung akzeptiert oder der Ankunftsflughafen bedient dieselbe Stadt oder Region (dann gilt es als Verspätung).
Quelle: Your Europe (EU-Kommission). Deine eigene Stornierung ist laut apf keine Annullierung.
Deine Wahl: Erstattung oder Ersatzflug
- Erstattung des Ticketpreises (und, wenn sinnlos geworden, Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt).
- Alternative Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
- Oder alternative Beförderung zu einem späteren Wunschtermin, wenn Plätze frei sind.
Wartest du auf den Ersatzflug, muss die Airline Snacks und Erfrischungen anbieten und eine kostenlose Kontaktaufnahme ermöglichen; Hotel und Transfer je nach Wartezeit. Die apf rät: zuerst die Airline kontaktieren, bevor du selbst buchst, und alle Belege aufheben.
Ausgleichszahlung: 250, 400 oder 600 €
| Flugstrecke (Großkreis, erster Abflug bis Endziel) | Ausgleich pro Person |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| innerhalb der EU über 1.500 km | 400 € |
| andere Flüge 1.500–3.500 km | 400 € |
| andere Flüge über 3.500 km | 600 € |
Kein Anspruch besteht, wenn du nachweislich
- mindestens 14 Tage vor Abflug informiert wurdest,
- 7 bis 14 Tage vorher informiert wurdest und der Ersatzflug höchstens 2 Stunden früher startet und höchstens 4 Stunden später ankommt,
- weniger als 7 Tage vorher informiert wurdest und der Ersatzflug höchstens 1 Stunde früher startet und höchstens 2 Stunden später ankommt.
Kommt der angebotene Ersatzflug höchstens 2 Stunden (bis 1.500 km), 3 Stunden (EU-Flüge über 1.500 km, andere Flüge 1.500–3.500 km) oder 4 Stunden (über 3.500 km) nach der planmäßigen Ankunft an, darf die Airline die Zahlung um 50 % kürzen. Bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen – etwa Unwetter, politische Instabilität, Streik des Flughafen- oder Sicherheitspersonals oder Entscheidungen der Flugsicherung – entfällt sie; Erstattung oder Ersatzflug und Betreuung bleiben dir aber immer.
So forderst du dein Geld – kostenlos oder mit Dienstleister
- Belege sichern: Buchungsbestätigung, Bordkarte, die Nachricht der Airline (mit Datum), Quittungen für Essen, Hotel und Transfer.
- Bei der Airline fordern, die den Flug durchführen sollte. Die apf stellt dafür Musterbriefe bereit.
- Keine Antwort oder abgelehnt? Dann kostenlos einen Schlichtungsantrag bei der apf (Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte) stellen.
- Oder einen Fluggastrechte-Dienst wie AirHelp oder Compensair beauftragen. Er übernimmt den Schriftverkehr, behält im Erfolgsfall aber einen Teil der Entschädigung. Gebühr vor dem Auftrag lesen.
Anspruch von einem Dienstleister prüfen lassen
Fluggastrechte-Dienst: prüft deinen Flug und setzt den EU261-Anspruch für dich durch. Behält eine Gebühr von der Auszahlung – Gebühr vor dem Auftrag lesen. Direkt bei der Airline fordern ist kostenlos.
Fluggastrechte-Dienst für verspätete, annullierte und überbuchte Flüge. Behält eine Gebühr von der Auszahlung – Gebühr vor dem Auftrag lesen. Direkt bei der Airline fordern ist kostenlos.
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Flugverspätung: Entschädigung und RechnerÜberbuchung: RechteHandgepäck-Rechner
Quellen
Geprüft am 26.10.2026. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) 261/2004; das ist keine Rechtsberatung.
- Your Europe (EU-Kommission): Fluggastrechte (2026-10-26)
- apf: Flugausfall (Annullierung) (2026-10-26)
- apf: Musterbriefe für die Fluglinie (2026-10-26)
- apf: Schlichtungsantrag Flug (2026-10-26)
Häufige Fragen
Wie viel Entschädigung gibt es bei einer Flugannullierung?
250 € bis 1.500 km, 400 € über 1.500 km innerhalb der EU und für andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km, 600 € über 3.500 km. Bei einem Ersatzflug mit nur geringer Ankunftsverspätung kann der Betrag um 50 % gekürzt werden.
Wann gibt es keine Entschädigung?
Wenn du mindestens 14 Tage vor Abflug informiert wurdest, wenn ein passender Ersatzflug angeboten wurde (7–14 Tage vorher: max. 2 Stunden früher ab, max. 4 Stunden später an; unter 7 Tagen: max. 1 Stunde früher ab, max. 2 Stunden später an) oder bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen.
Ist meine eigene Stornierung eine Annullierung?
Nein. Laut apf ist die Stornierung durch den Fluggast selbst keine Annullierung im Sinne der Verordnung.
Wer muss beweisen, wann ich informiert wurde?
Die Airline. Laut EU-Kommission muss sie nachweisen, ob und wann du persönlich über die Annullierung informiert wurdest.